Medizinische Fachgebiete
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den humanmedizinischen Fachgebieten innerhalb der Föderation. Für Informationen zur Ärzteschaft und der medizinischen Ausbildung in der Föderation, siehe hier.
- Inhaltsverzeichnis
Facharztausbildungen
Gebiet Allgemein- und Familienmedizin- Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt)
oder
Facharzt für Familienmedizin (Hausarzt) - Definition
- Die Allgemeinmedizin umfaßt die lebensbegleitende hausärztliche Betreuung von Menschen jeden Alters bei jeder Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung der biologischen, psychischen und sozialen Dimensionen ihrer gesundheitlichen Leiden, Probleme oder Gefährdungen und die medizinische Kompetenz zur Entscheidung über das Hinzuziehen anderer Ärzte und Angehöriger von Fachberufen im Gesundheitswesen sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes. Sie umfaßt die patientenzentrierte Integration der medizinischen, psychischen und sozialen Hilfen im Krankheitsfall, auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
- Dazu gehören auch die Betreuung von akut oder chronisch Erkrankten, die Vorsorge und Gesundheitsberatung, die Früherkennung von Krankheiten, die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen, die Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen, die für die gesundheitliche Betreuung der Patienten Bedeutung haben, die Unterstützung gemeindenaher gesundheitsfördernder Aktivitäten, die Zusammenführung aller medizinisch wichtigen Daten des Patienten.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
- 24 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
- 6 Monate in Chirurgie oder 12 Monate in Notfallmedizin angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt)
Gebiet Anästhesiologie
- Facharzt für Anästhesiologie (Anästhesist)
- Definition
- Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 36 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate in der Intensivmedizin
- 36 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Anatomie
- Facharzt für Anatomie
- Definition
- Das Gebiet Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen einschließlich systematischer und topographisch-funktioneller Aspekte sowie der Embryologie.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 12 Monate im Gebiet Pathologie angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Gebiet Arbeitsmedizin
- Facharzt für Arbeitsmedizin (Arbeitsmediziner)
- Definition
- Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
- 24 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu
- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Augenheilkunde
- Facharzt für Augenheilkunde (Augenarzt)
- Definition
- Das Gebiet Augenheilkunde umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation der anatomischen und funktionellen Veränderungen des Sehorgans und seiner Adnexe einschließlich der Optometrie und der plastisch-rekonstruktiven Operationen in der Periorbitalregion.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Gebiet Biochemie
- Facharzt für Biochemie
- Definition
- Das Gebiet Biochemie umfasst die Chemie der Lebensvorgänge und der lebenden Organismen einschließlich der organischen und anorganischen Substanzen des Organismus sowie die bei den Lebensvorgängen ablaufenden Reaktionen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Gebiet Chirurgie
- Basisweiterbildung Chirurgie
- Definition
- Einführung in die chirurgische Praxis zur Erlernung der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die jeder Chirurg für seine spätere Tätigkeit braucht. Qualifiziert für eine weiterführende chirurgische Ausbildung zur Erlangung des Facharztstatus in Chirurgie (s. unten).
- Achtung: Das hier ist nur der erste Teil der Facharztausbildung, man erhält danach also keinen Facharzttitel. Den bekommt man erst nach einer weiterführenden Schwerpunktausbildung (s. unten).
- Weiterbildungszeit
- 24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon...
- 3 Monate Notfallaufnahme
- 3 Monate Intensivmedizin in der Chirurgie
- 18 Monate Chirurgie, davon können
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon...
FA Allgemeinchirurgie
- Facharzt für Allgemeinchirurgie
- Definition
- Grundlegende operative Versorgung der häufigsten chirurgischen Krankheitsbildern sämtlicher Schwerpunkte. Allgemeinchirurgen können Operationen am gesamten Körper vornehmen, stehen allerdings bei komplexeren Eingriffen einem darauf spezialisierten Chirurgen nach.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Allgemeinchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Notfallmedizin, Pathologie und/oder Urologie angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Abdominalchirurgie
- Facharzt für Abdominalchirurgie
- Definition
- Die Abdominalchirurgie umfaßt die Prävention, Erkennung, operative Behandlung und Nachbehandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen der inneren Organe im Bauch unter spezieller Berücksichtigung der gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Chirurgie der Organe und Weichteile sowie der Transplantationschirurgie.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Abdominalchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Notfallmedizin, Pathologie und/oder Urologie angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Allgemein- und Gefäßchirurgie
- Facharzt für Allgemein- und Gefäßchirurgie
- Definition
- Die Gefäßchirurgie umfaßt die Erkennung und operative Behandlung der Erkrankungen des Gefäßsystems einschließlich der Verletzungen und Fehlbildungen sowie die Nachsorge nach operativer Behandlung und die Rehabilitation.
- Weiterbildungszeit
- 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Gefäßchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Anästhesiologie, Innere Medizin oder Notfallmedizin angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Herz- und Thoraxchirurgie
- Facharzt für Herz- und Thoraxchirurgie
- Definition
- Die Herz- und Thoraxchirurgie umfaßt die Prävention und Diagnostik einschließlich der instrumentellen Untersuchungsverfahren sowie postoperative Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Fehlbildungen des Herzens, der herznahen Gefäße, der Lunge, der Pleura, des Bronchialsystems, des Mediastinums und der Thoraxwand.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Herz- und Thoraxchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie, in Innere Medizin, Notfallmedizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Allgemein- und Kinderchirurgie
- Facharzt für Allgemein- und Kinderchirurgie
- Definition
- Die Organe im Thorax, Abdomen und der Urologie bei Feten, Babys, Kindern und Jugendlichen.
- Weiterbildungszeit
- 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Kinderchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate in Kinder- und Jugendmedizin
- können 3 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung des Gebietes Chirurgie oder in Anästhesiologie, Notfallmedizin oder Urologie angerechnet werden
- können bis zu 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Definition
- Kopf, Nacken, Gesicht, Kiefer und das harte und weiche Gewebe des maxillofazialen Raums.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung des Gebietes Chirurgie und/oder in Anästhesiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und/oder Notfallmedizin angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Neurochirurgie
- Facharzt für Neurochirurgie
- Definition
- Das zentrale Nervensystem und dessen Blutgefäße, sowie das periphere Nervensystem und die Wirbelsäule.
- Weiterbildungszeit
- 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 48 Monate zum Facharzt für Neurochirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 36 Monate in der stationären Patientenversorgung
- 12 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurochirurgischer Patienten
- können bis zu 6 Monate in einer anderen Facharztweiterbildung des Gebietes Chirurgie, in Neurologie oder Neuropathologie
oder
3 Monate in Anästhesiologie, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin oder Notfallmedizin angerechnet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Orthopädische Chirurgie
- Facharzt für Orthopädische Chirurgie
oder
Facharzt für Orthopädie - Definition
- Die Orthopädie umfaßt die Prävention, Erkennung und Behandlung von angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Funktionsstörungen, Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen der Stütz- und Bewegungsorgane und die Rehabilitation sowie die allgemeine Schmerztherapie des Gebietes.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Orthopädische Chirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie und/oder Notfallmedizin abgeleistet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
- Facharzt für Orthopädische Chirurgie
FA Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Definition
- Konstruktive und rekonstruktive plastische operative Eingriffe zur Wiederherstellung und Verbesserung der Form, Funktion und Ästhetik.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Orthopädische Chirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie und/oder in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
oder
3 Monate in Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Notfallmedizin oder Pathologie angerechnet werden - 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie und/oder in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
FA Allgemein- und Traumachirurgie
- Facharzt für Allgemein- und Traumachirurgie
oder
Facharzt für Allgemein- und Unfallchirurgie - Definition
- Die Traumachirurgie umfaßt die Prävention, Erkennung, die operative und nichtoperative Behandlung von Verletzungen am gesamten Körper und deren Folgezuständen einschließlich der Nachsorge und Rehabilitation. Traumachirurgen werden zur Übernahme der chirurgischen Behandlung von schweren Traumapatienten durch Notaufnahmeärzte hinzugezogen, übernehmen bei Bedarf die weitere Versorgung in der Notfallaufnahme selbst und führen sie anschließend in der chirurgischen Abteilung fort.
- Weiterbildungszeit
- 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
und - 24 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinchirurgie
und - 24 Monate zum Facharzt für Traumachirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 6 Monate in einer der anderen Facharztweiterbildungen des Gebietes Chirurgie oder Notfallmedizin angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie
- Facharzt für Allgemein- und Traumachirurgie
Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Frauenarzt)
- Definition
- Das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Erkennung, Vorbeugung, konservative und operative Behandlung sowie Nachsorge von geschlechtsspezifischen Gesundheitsstörungen der Frau einschließlich plastisch-rekonstruktiver Eingriffe, der gynäkologischen Onkologie, Endokrinologie, Fortpflanzungsmedizin, der Betreuung und Überwachung normaler und gestörter Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe sowie der Prä- und Perinatalmedizin.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können
- 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden
- bis zu 6 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes abgeleistet werden
- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können
- Schwerpunkte
- SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- SP Gynäkologische Onkologie
- SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO)
- Definition
- Das Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumoren des Ohres, der Nase, der Nasennebenhöhlen, der Mundhöhle, des Pharynx und Larynx und von Funktionsstörungen der Sinnesorgane dieser Regionen sowie von Stimm-, Sprach-, Sprech- und Hörstörungen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können
- 6 Monate im Gebiet Chirurgie, Pathologie, in Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Notfallmedizin angerechnet werden
- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können
- Schwerpunkte
- SP Neurotologie
- SP Pädiatrische HNO-Heilkunde
Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Hautarzt)
- Definition
- Das Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, die Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließlich der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Krankheiten der Haut, der Unterhaut, der hautnahen Schleimhäute und der Hautanhangsgebilde sowie von Geschlechtskrankheiten.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Gebiet Humangenetik
- Facharzt für Humangenetik
- Definition
- Das Gebiet Humangenetik umfasst die Aufklärung, Erkennung und Behandlung genetisch bedingter Erkrankungen einschließlich der genetischen Beratung von Patienten und ihren Familien sowie den in der Gesundheitsversorgung tätigen Ärzte.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate in der humangenetischen Patientenversorgung
- 6 Monate in einem zytogenetischen Labor
- 6 Monate in einem molekulargenetischen Labor
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Hygiene und Umweltmedizin
- Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin
- Definition
- Das Gebiet Hygiene und Umweltmedizin umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher exogener Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen sowie die Entwicklung von Grundsätzen für den Gesundheitsschutz und den gesundheitsbezogenen Umweltschutz. Das Gebiet umfasst auch die Unterstützung und Beratung von Ärzten und Institutionen in der Krankenhaus- und Praxishygiene, der Umwelthygiene und -medizin, der Individualhygiene sowie im gesundheitlichen Verbraucherschutz.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung anderer Gebiete
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Pharmakologie und/oder in Arbeitsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und/oder Öffentliches Gesundheitswesen angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Innere Medizin
- Basisweiterbildung Innere Medizin
- Definition
- Einführung in die internistische Praxis zur Erlernung der grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die jeder Internist für seine spätere Tätigkeit braucht. Qualifiziert für eine weiterführende internistische Ausbildung zur Erlangung des Facharztstatus in Innerer Medizin (s. unten).
- Achtung: Das hier ist nur der erste Teil der Facharztausbildung, man erhält danach also keinen Facharzttitel. Den bekommt man erst nach einer weiterführenden Schwerpunktausbildung (s. unten).
- Weiterbildungszeit
- 24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon...
- 3 Monate Notfallaufnahme
- 3 Monate internistische Intensivmedizin
- 18 Monate Innere Medizin, davon können
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon...
FA Allgemeine Innere Medizin
- Facharzt für Allgemeine Innere Medizin (Allgemeininternist/Internist)
oder
Facharzt für Innere Medizin (Allgemeininternist/Internist) - Definition
- Grundlegende Versorgung der häufigsten internistischen Krankheitsbildern sämtlicher Schwerpunkte. Allgemeininternisten können Behandlungen am gesamten Körper vornehmen, stehen allerdings bei komplexeren Krankheiten und Behandlungen einem darauf spezialisierten Internisten nach.
- Achtung: Nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinmediziner (Hausarzt).
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate zum Facharzt für Allgemeine Innere Medizin bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
- Facharzt für Allgemeine Innere Medizin (Allgemeininternist/Internist)
FA Innere Medizin und Endokrinologie
- Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie
- Definition
- Die Endokrinologie umfaßt die Erkennung und nichtoperative Behandlung hormoneller Erkrankungen, deren Auswirkungen auf metabolische Prozesse und Gewebe, sowie die Stoffwechselleiden, einschließlich der Intensivtherapie.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Endokrinologie und Diabetologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- 3 Monate in einem endokrinologischen Labor
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Gastroenterologie
- Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
- Definition
- Die Gastroenterologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane, also Magen-Darm-Trakt, Leber, Gallenblase und Bauchspeicheldrüse.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Gastroenterologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Definition
- Die Hämatologie und Onkologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung von Erkrankungen der blutbildenden Organe, der zirkulierenden Blutzellen einschließlich des lymphatischen und monohistiozytären Systems, der Bluteiweißkörper, der Gerinnungsstörungen und von onkologischen Erkrankungen in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärztinnen oder Ärzten.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Hämatologie und Onkologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- 3 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Immunologie und Allergologie
- Facharzt für Innere Medizin und Immunologie und Allergologie
- Definition
- Die Immunologie und Allergologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung von Erkrankungen des immunologischen Systems.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Immunologie und Allergologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- 3 Monate in einem immunologischen Labor
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Kardiologie und Angiologie
- Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie und Angiologie
- Definition
- Die Kardiologie und Angiologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung sowie die konservative und interventionelle Behandlung der Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Kardiologie und Angiologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Nephrologie
- Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
- Definition
- Die Nephrologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Nierenkrankheiten.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Nephrologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Pneumologie
- Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
- Definition
- Die Pneumologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung der Krankheiten der Lunge, der Bronchien, des Mediastinums und der Pleura.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Pneumologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
FA Innere Medizin und Rheumatologie
- Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie
- Definition
- Die Rheumatologie umfaßt die Prophylaxe, Erkennung und konservative Behandlung bei rheumatischen Erkrankungen einschließlich der Nachbehandlung und Rehabilitation.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
und - 24 Monate in Rheumatologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate internistische Intensivmedizin
- 3 Monate in einem rheumatologisch-immunologischen Labor
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 24 Monate stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
Gebiet Kinder- und Jugendmedizin
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarzt)
- Definition
- Das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Nachsorge aller körperlichen, neurologischen, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Behinderungen des Säuglings, Kleinkindes, Kindes und Jugendlichen von Beginn bis zum Abschluss seiner somatischen Entwicklung einschließlich pränataler Erkrankungen, Neonatologie, Sozialpädiatrie und der Schutzimpfungen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate in der pädiatrischen Intensivmedizin
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Kinderchirurgie
oder
6 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden - können bis zu 6 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes abgeleistet werden
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- Schwerpunkte
- Kinder-Endokrinologie und Diabetologie
- Kinder-Gastroenterologie
- Kinder-Hämatologie und Onkologie
- Kinder-Immunologie und Allergologie
- Kinder-Kardiologie und Angiologie
- Kinder-Nephrologie
- Kinder-Pneumologie
- Neonatalogie
- Neuropädiatrie
- Pädiatrische Notfallmedizin
Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Kinderpsychiater)
- Definition
- Das Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter und bei Heranwachsenden auch unter Beachtung ihrer Einbindung in das familiäre und soziale Lebensumfeld.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, davon können
- 6 Monate in Neurologie oder Neuropädiatrie angerechnet werden
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, davon können
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Laboratoriumsmedizin
- Facharzt für Laboratoriumsmedizin (Laborarzt)
- Definition
- Das Gebiet Laboratoriumsmedizin umfasst die Beratung und Unterstützung der in der Vorsorge und Krankenbehandlung Tätigen bei der Vorbeugung, Erkennung und Risikoabschätzung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung des Krankheitsverlaufes sowie bei der Prognoseabschätzung und Bewertung therapeutischer Maßnahmen durch die Anwendung morphologischer, chemischer, physikalischer, immunologischer, biochemischer, immunchemischer, molekularbiologischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren von Körpersäften, ihrer morphologischen Bestandteile sowie Ausscheidungs- und Sekretionsprodukten, einschließlich der dazu erforderlichen Funktionsprüfungen sowie der Erstellung des daraus resultierenden ärztlichen Befundes.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung in Innere Medizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin
- 6 Monate in einem mikrobiologischen Labor
- 6 Monate in einem infektionsserologischen Labor
- 6 Monate in einem immunhämatologischen Labor
- können bis zu 12 Monate in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
- Definition
- Das Gebiet Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie umfasst die Laboratoriumsdiagnostik der durch Mikroorganismen, Viren und andere übertragbare Agenzien bedingten Erkrankungen und die Aufklärung ihrer Pathogenese, epidemiologischen Zusammenhänge und Ursachen sowie die Unterstützung der in der Vorsorge, in der Krankenbehandlung und im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärzte bei der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- können bis zu 12 Monate in Hygiene und Umweltmedizin und/oder Laboratoriumsmedizin angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Neurologie
- Facharzt für Neurologie (Neurologe)
- Definition
- Das Gebiet Neurologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation der Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 30 Monate in der neurologischen Patientenversorgung
- 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie
- 6 Monate in der neurologischen Intensivmedizin
- können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin und/oder in Neurochirurgie, Neuropathologie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie angerechnet werden
- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Notfallmedizin
- Facharzt für Notfallmedizin (Notfallarzt/Notaufnahmearzt)
- Definition
- Die Notfallmedizin befasst sich mit der Prävention, Diagnose und dem Management von Patienten aller Altersgruppen mit akuten und notfallmäßigen Erkrankungen und Verletzungen, einschließlich des gesamten Spektrums an uneindeutigen körperlichen Symptomen, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Notfallmediziner betreuen somit Patienten jeder Altersgruppe mit sehr unterschiedlichen Erkrankungen und Verletzungen, die vom einfachen Schnupfen bis hin zu lebensbedrohlichen und selbstlimitierenden Krankheiten und Verletzungen reichen können. Sie sind verantwortlich für die präklinische und klinische Aufnahme samt Erstanamnese, Untersuchung, initiale Differentialdiagnostik und das Management dieser Patienten bis zu ihrer Entlassung aus der Notfallaufnahme oder ihrer Übergabe an anderes medizinisches Fachpersonal. Die Annäherung an den Patienten erfolgt analog zur Allgemeinmedizin eher global als organspezifisch, umfasst dabei nicht nur körperliche, sondern auch mentale und soziale Aspekte. Daher werden Notfallmediziner auch gerne als "Allgemeinärzte für Notaufnahmen" bezeichnet. Da Zulauf und Anzahl der Patienten nicht vorhersehbar sind, muss die Versorgung dieser Patienten im Rahmen der Triage nach Prioritäten und häufig unter enormen Zeitdruck erfolgen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 42 Monate in einer interdisziplinären Notfallaufnahme einschließlich der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin in Teilzeit, davon können bis zu
- 12 Monate in den Gebieten Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Neurologie
- 6 Monate in einer medizinischen oder chirurgischen Notfallaufnahme angerechnet werden
- 6 Monate Anästhesiologie oder Intensivmedizin
- 42 Monate in einer interdisziplinären Notfallaufnahme einschließlich der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin in Teilzeit, davon können bis zu
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- Schwerpunkte
- Pädiatrische Notfallmedizin
Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen
- Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen
- Definition
- Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 24 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, davon
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Pathologie
- Facharzt für Pathologie
- Definition
- Das Gebiet Pathologie umfasst die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die morphologiebezogene Beurteilung von Untersuchungsgut oder durch Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unterstützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Gebiet Pharmakologie und Toxikologie
- Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie
- Definition
- Die Pharmakologie und Toxikologie umfaßt die Erforschung von Arzneimittelwirkungen und Vergiftungen im Tierexperiment und am Menschen einschließlich der Untersuchungen von Resorption, Verteilung, chemischen Veränderungen im Organismus und Elimination, die Mitarbeit bei der Entwicklung und Anwendung neuer Pharmaka sowie bei der Bewertung ihres therapeutischen Nutzens, die Beratung von Ärzten in der Arzneitherapie und bei Vergiftungsfällen sowie die Stellungnahme zu pharmakologischen und toxikologischen Fragen.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Definition
- Das Gebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin umfasst die sekundäre Prävention, die interdisziplinäre Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von körperlichen Beeinträchtigungen, Struktur- und Funktionsstörungen mit konservativen, physikalischen, manuellen und naturheilkundlichen Therapiemaßnahmen sowie den Verfahren der rehabilitativen Interventin.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Chirurgie, in Frauenheilkunde und Geburtshilfe und/oder Urologie
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Innere Medizin, in Anästhesiologie, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie und/oder Notfallmedizin
- können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Physiologie
- Facharzt für Physiologie
- Definition
- Das Gebiet Physiologie umfasst die Lehre der normalen Lebensvorgänge des Bewegungsapparates, Kreislaufsystems, Sinnessystems und zentralen Nervensystems.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 12 Monaten in anderen Gebieten angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychiater und Psychotherapeut)
- Definition
- Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und somatotherapeutische, psychotherapeutische sowie sozial-psychiatrische Behandlung und Rehabilitation primärer psychischer Erkrankungen und Störungen in Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen und toxischen Schädigungen einschließlich ihrer sozialen Anteile, psychosomatischen Bezüge und forensischen Aspekte.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 30 Monate in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Patientenversorgung
- 12 Monate in Neurologie
- können bis zu 12 Monate in der Schwerpunktweiterbildung des Gebietes abgeleistet werden
- können bis zu 12 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
oder
6 Monate im Gebiet Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Neurochirurgie, Notfallmedizin oder Neuropathologie angerechnet werden - können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- Schwerpunkte
- Forensische Psychiatrie
Gebiet Rechtsmedizin
- Facharzt für Rechtsmedizin (Rechtsmediziner)
- Definition
- Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 6 Monate im Gebiet Pathologie
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
- können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Regenerative Medizin
- Facharzt für Regenerative Medizin
- Definition
- Züchtung bzw. Herstellung von lebenden Zellen, Geweben und biosynthetischen Organen im Labor, um zerstörtes Gewebe oder funktionsunfähige Organe reparieren oder ersetzen zu können. Auch die Herstellung ganzer biosynthetischer Extremitäten fällt in ihr Aufgabenfeld.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
Gebiet Nuklear- und Subraummedizin
- Facharzt für Nuklear- und Subraummedizin (Nuklear- und Subraummediziner)
- Definition
- Das Gebiet Nuklear- und Subraummedizin umfasst die Anwendung radioaktiver Substanzen und kern- sowie subraumphysikalischer Verfahren zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen sowie offener Radionuklide und Subraumstrahlung in der Behandlung.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon können
- 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung, davon können
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon
Gebiet Urologie
- Facharzt für Urologie (Urologe)
- Definition
- Das Gebiet Urologie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Funktionsstörungen, Fehlbildungen und Verletzungen des männlichen Urogenitalsystems und der weiblichen Harnorgane.
- Weiterbildungszeit
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
- 12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Chirurgie angerechnet werden
- 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden
- 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
- 48 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte, davon können bis zu
Zusatzweiterbildungen (Fachkunden)
Über sogenannte Zusatzweiterbildungen ist es möglich, Fachkunden/Zusatzbezeichnungen zu erwerben. Eine Zusatzweiterbildung setzt je nach Fachkunde entweder nur die Approbation oder eine Facharztanerkennung voraus (s. Beschreibung). Ist letzteres der Fall, kann die Weiterbildung bereits während der Facharztausbildung absolviert werden, darin tätig werden darf man allerdings erst nach deren Abschluss. Beinhaltet eine Facharztausbildung eine oder mehrere Fachkunden, sind diese Teil des Facharzttitels und werden nicht gesondert geführt. Folgende Fachkunden können erworben werden:
Ärztliches Qualitätsmanagement- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: 3 Jahre klinische Tätigkeit nach Studienabschluss
- Erwerb grundlegender Kenntnisse für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.
Akupunktur
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Allergologie
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme einschließlich der immunologischen Aspekte.
Andrologie
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Endokrinologie und Diabetologie (in Innerer Medizin) oder Urologie
- Körperliche und psychische Störungen der männlichen Sexualität (z.B. Impotenz, partnerschaftliche Störungen, männliche Verhütung, Erektions- und Ejakulationsstörungen).
Betriebsmedizin
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
- Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits, sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Arbeits- und umweltbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten, sowie die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen.
Diabetologie
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin
- Erkennung, Behandlung und Rehabilitation aller Formen der diabetischen Stoffwechselstörung einschließlich ihrer Komplikationen.
Geriatrie
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Körperliche und seelische Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.
Hämostaseologie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Laboratoriumsmedizin oder Neurologie
- Erkennung und Behandlung von Thrombosen, Embolien und Blutungsstörungen bei vererbten und erworbenen Blutgerinnungsstörungen.
Hyperbare Medizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Notfallmedizin
- Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Verletzungen und Krankheiten, die durch einen erhöhten Umgebungsdruck verursacht werden, einschließlich der hyperbaren Sauerstofftherapie und Unterwassermedizin.
Infektiologie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin
- Vorbeugung, Erkennung und konservative Behandlung erregerbedingter Erkrankungen.
Intensivmedizin
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Neurologie
- Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensive therapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen.
Katastrophenmedizin
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Notfallmedizin
- Klinische und organisatorische Fähigkeiten zur Vorhersage, Vorbereitung und Reaktion auf Katastrophenfälle, einschließlich der Katastrophenplanung, Simulation, Auswertung, Forschung und Einsatzkraftkoordination.
Kinder-Orthopädie
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Orthopädische Chirurgie, Traumachirurgie oder Kinderchirurgie
- Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade, Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter.
Labordiagnostik
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Durchführung und Befundung gebietsbezogener labordiagnostischer Verfahren.
Manuelle Medizin/Chirotherapie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Erkennung und Behandlung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungssystems mittels manueller Untersuchungs- und Behandlungstechniken.
Medikamentöse Tumortherapie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Urologie
- Anwendung und Überwachung der medikamentösen Therapie solider Tumorerkrankungen des jeweiligen Gebietes einschließlich unterstützender Maßnahmen und der Therapie auftretender Komplikationen.
Medizinische Informatik
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: 2 Jahre klinische Tätigkeit nach Studienabschluss
- Systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen..
Medizinische Toxikologie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Notfallmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin
- Diagnose und Behandlung von durch Toxinen verursachten Erkrankungen.
Naturheilverfahren
- Weiterbildungszeit: 3 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.
Palliativmedizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer inkurablen, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds die bestmögliche Lebensqualität zu erreichen und sicher zu stellen.
Phlebologie
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: 2 Jahre klinische Tätigkeit nach Studienabschluss
- Erkrankungen und Fehlbildungen des Venensystems der unteren Extremitäten einschließlich deren thrombotischer Erkrankungen.
Physikalische Therapie und Balneologie
- Titel: Badearzt/Kurarzt bei entsprechender Anstellung
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: 2 Jahre klinische Tätigkeit nach Studienabschluss
- Anwendung physikalischer Faktoren, balneologischer Heilmittel und therapeutischer Klimafaktoren unter Nutzung physiologischer Reaktionen.
Proktologie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin
- Erkrankungen, Verletzungen, Formveränderungen und funktionellen Störungen des Mastdarms, des Afters, des Kontinenzorgans, der Beckenbodenmuskulatur, von Analekzemen, anorektalen Geschlechtskrankheiten und analen Dermatosen.
Psychoanalyse
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie
- Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Verständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.
Psychotherapie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.
Rehabilitationswesen
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit.
Rettungsmedizin
- Titel: Rettungsdienstarzt bei entsprechender Anstellung
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: 2 Jahre klinische Tätigkeit nach Studienabschluss
- Die präklinsche Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen im Rahmen des Rettungsdienstes.
- Achtung: Nicht zu verwechseln mit dem Facharzt für Notfallmedizin.
Schlafmedizin
- Weiterbildungszeit: 12 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie
- Erkennung, Klassifikation und konservative Behandlung von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation und schlafbezogenen Störungen.
Sozialmedizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im beruflichen und sozialen Umfeld unter Einbeziehung der Klassifikationen von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung.
Spezielle Schmerztherapie
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Sportmedizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Sportschäden und Sportverletzungen sowie die Untersuchung des Einflusses von Bewegung, Bewegungsmangel, Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen.
Suchtmedizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: 3 Jahre klinische Tätigkeit nach Studienabschluss
- Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Tropenmedizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung
- Epidemiologie, Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, die mit den besonderen Lebensumständen, Krankheitserregern und Umweltbedingungen in tropischen, subtropischen und Regionen mit besonderer klimatischer oder gesundheitlicher Belastung verbunden sind.
Weltraummedizin
- Weiterbildungszeit: 6 Monate
- Voraussetzung: Facharztanerkennung für Innere Medizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin oder Arbeitsmedizin
- Raumfahrtmedizin einschließlich der physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes im Weltraum sowie des Wohlergehens des fliegenden Personals und der Passagiere.