Arzt
| Dieser Artikel ist der Artikel des Monats September 2010. Er wurde von den Rollenspielern gemeinschaftlich ausgewählt und prämiert. Dennoch bist du natürlich eingeladen, auch diesen Artikel weiter zu verbessern. |
Als Arzt - auch MD bzw. Medical Doctor - wird eine Person bezeichnet, die sich als Mediziner der Erhaltung und Wiederherstellung des menschlichen Lebens durch das Studieren, Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten und Verletzungen widmet. Ärzte sind Spezialisiten für das humanoide Leben und müssen daher ein ausgesprochen weites Feld an naturwissenschaftlichen, psychologischen und praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten erlernen und anwenden, was eine äußerst langwierige Ausbildung in Form eines Studiums und einer sich daran anschließende Fachausbildung voraussetzt. Um diese Kompetenzen zu unterstreichen, erlangen sie mit dem Studienabschluss ein Berufsdoktorat, den Doctor of Medicine (M.D.).
Für Informationen zu den verschiedenen Facharztausbildungen und ihren Schwerpunkten in der Föderation, siehe hier.
Für eine Liste aktiver Mediziner, die in der Föderation registriert sind, siehe hier.
- Gleich zu Beginn sei darauf hingewiesen, dass Ärzte keinen Eid schwören, sondern nur einer strikten Berufsordnung unterstehen.
Inhaltsverzeichnis |
Hierarchie nach Ausbildungsstand
- Je nach Ausbildungsstand entsteht eine strikte Hierarchie innerhalb der Ärzteschaft. So sind Fachärzte als vollständig ausgebildete und spezialisierte Mediziner gegenüber Ärzten mit einem niedrigeren Ausbildungsstand bis zu einem gewissen Grad weisungsbefugt. Dies dient in erster Linie dem Schutz des Patienten und Ausbildungszwecken, weshalb Fachärzte geringer ausgebildeten Medizinern Rahmenbedingungen für die Behandlung setzen können, sofern sie dies für notwendig erachten. Dabei kann einem anderen Arzt jedoch nie eine Behandlungsweise aufgezwungen, sondern höchstens der Fall entzogen werden, wenn ein Facharzt befürchtet, das Leben des Patienten sei bedroht.
- Gegenüber Medizinstudenten und einem Arzt im Pratkikum sind auch Assistenzärzte weisungsbefugt, ihre Entscheidungen können jedoch von Fachärzten aufgehoben werden. Folgende Einteilung wird gemacht:
Arzt im Praktikum
- Als Arzt im Praktikum (Intern, kurz AiPler) wird ein Arzt bezeichnet, der sein Medizinstudium abgeschlossen hat und sich gerade im ärztlichen Praktikum befindet, um seine vollständige Approbation zu erhalten. In dieser Zeit soll er die nötige Erfahrung sammeln, um ohne Aufsicht arbeiten zu können. Somit kann er weder eigenständig, noch ohne Aufsicht praktizieren, bis er seine Approbation erhält.
Praktischer Arzt
- Als Praktischer Arzt (General Practitioner, kurz GP) wird ein Arzt mit vollständiger Approbation bezeichnet, der keine Facharztausbildung absolviert hat. Ein GP ist nicht dazu berechtigt, sich niederzulassen oder in einem Krankenhaus zu arbeiten, sofern letzteres nicht im Rahmen einer Facharztausbildung geschieht. Praktische Ärzte werden vor allem von zivilen Firmen als Betriebsärzte und von der Sternenflotte als Schiffsärzte eingestellt.
Assistenzarzt
- Als Assistenzarzt (Resident) wird ein Arzt bezeichnet, der seine Facharztausbildung absolviert. Assistenzärzte arbeiten unter Anleitung und Aufsicht eines Oberarztes und/oder Chefarztes als Stationsärzte in einem Krankenhaus und erledigen die Routinearbeit auf der Station. Sie führen Aufnahmeuntersuchungen, Patientenaufklärungen und Visiten durch, ordnen Untersuchungen und Therapien an, führen diese unter Anleitung eines Facharztes durch und sind erster Ansprechpartner der Patienten.
- Klinische Bezeichnung: Assistenzarzt (Resident)
- Als leitender Assistenzarzt: Funktionsoberarzt (Chief Resident)
- Nur im letzten Jahr der Facharztausbildung möglich
- Als leitender Assistenzarzt: Funktionsoberarzt (Chief Resident)
- Klinische Bezeichnung: Assistenzarzt (Resident)
Facharzt
- Als Facharzt (Specialist) wird ein Arzt mit abgeschlossener Facharztausbildung bezeichnet. Ausschließlich Fachärzte sind dazu berechtigt, sich niederzulassen oder in leitender Position in Krankenhäusern zu arbeiten. Sie können im Krankenhaus als Oberärzte für ein oder mehrere Stationen verantwortlich sein oder als Chefarzt für eine gesamte Abteilung.
- Klinische Bezeichnung: Oberarzt (Attending Physician)
- Als stellv. Chefarzt: Leitender Oberarzt (Senior Attending)
- Als Abteilungsleiter: Chefarzt (Chief of Department)
- Klinische Bezeichnung: Oberarzt (Attending Physician)
Offplayanmerkung: Es gilt zu beachten, dass sich die deutschen und amerikanischen Begriffe aufgrund von Unterschieden im System nicht immer entsprechen, wir uns aber eher nach dem amerikanischen System richten. Das trifft insbesondere auf den Chief Resident und Oberarzt zu:
-
Im deutschen System gibt es keinen Chief Resident, im amerikanischen allerdings auch keinen Funktionsoberarzt. Als Chief Resident wird mehr oder minder der "Chef der Assistenzärzte" bezeichnet, was eine recht gefragte Position im letzten Jahr der Facharztausbildung ist. Man wird sozusagen die rechte Hand der Oberärzte und hat - obwohl man noch Resident ist - ähnliche Kompetenzen und Verantwortungen. Der Funktionsoberarzt im deutschen System gilt dagegen als "Füllstelle", wenn ein Facharzt schon länger in einem Krankenhaus arbeitet, es aber keine Planstellen für Oberärzte mehr gibt. Man erfüllt dann praktisch die Aufgaben eines Oberarztes, verdient aber nicht so viel. Dennoch bietet es sich an, die Begriffe in unserem Fall synonym zu verwenden, da es keine näheren Entsprechungen gibt.
-
Im deutschen System gibt es Planstellen für Oberärzte und Stellen für Fachärzte. Beide sind ausbildungstechnisch auf derselben Stufe, allerdings unterscheiden sich Bezahlung und Kompetenzen enorm. Es ist - analog zum Funktionsoberarzt - schlichtweg Abzocke, weil man so die Kosten niedrig hält, allerdings das nötige qualifizierte Personal bekommen kann. Im amerikanischen System gibt es dagegen lediglich "Attending Physicians" im Krankenhaus, die dem Oberarzt entsprechen.
-
Ausbildung
- Die ärztliche Ausbildung gliedert sich in mehrere Abschnitte:
- Das Medizinstudium (6 Jahre), eingeteilt in...
- das Grundstudium (2 Jahre)
- das Hauptstudium (4 Jahre), eingeteilt in...
- die Vorklinik
- die Klinik
- das ärztliche Praktikum (1 Jahr)
- die Facharztausbildung (4 Jahre)
- Das Medizinstudium (6 Jahre), eingeteilt in...
- Die gesamte Ausbildung vom Grundstudium bis zum Abschluss der Facharztausbildung nimmt für gewöhnlich 10 Jahre in Anspruch. Weitergehende Ausbildungen in Form von Schwerpunktsetzungen und Zusatzweiterbildungen können diese Zeit zusätzlich verlängern.
Das Medizinstudium
- Das sechsjährige Medizinstudium wird in zwei größere Abschnitte unterteilt: Das vorbereitende Grundstudium und das Hauptstudium, welches im Grunde das eigentliche Medizinstudium darstellt.
- Das Grundstudium ist Voraussetzung dafür, den Zulassungstest für medizinische Hochschulen (ZMH) ablegen zu dürfen. Der ZMH wiederum ist Voraussetzung, um zum Hauptstudium zugelassen zu werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Hauptstudiums erfolgt die Verleihung des Doctor of Medicine (M.D.), nach einem einjährigen ärztlichen Praktikum die vollständige Approbation.
- Das Grundstudium (Jahre 1 - 2)
- Um zum Hauptstudium zugelassen zu werden, muss zuvor das insgesamt zweijährige Grundstudium mit den damit verbundenen medizinischen Vorkursen (Pre-med) absolviert werden. Dies ist an jeder Hochschule möglich, die die entsprechenden Kurse anbietet, da man sich für das Hauptstudium gesondert bewerben muss. Die Pre-med-Kurse schließen jeweils 2 Semester in den Fächern Allgemeine Chemie, Allgemeine Biologie, Organische Chemie und Allgemeine Physik ein.
- Auf den Abschluss des Grundstudiums muss der Zulassungstest für medizinische Hochschulen (ZMH) erfolgreich abgelegt werden, bevor man sich an einer Hochschule für das Hauptstudium einschreiben kann.
- Das Hauptstudium
- Das vierjährige Hauptstudium, welches das eigentliche Medizinstudium darstellt, wird in in zwei Abschnitte unterteilt: Die Vorklinik und die Klinik. Während erstere dazu dient, theoretische Vorkenntnisse zu vermitteln, dient die Klinik dazu, den Studenten an die Patientenversorgung heranzuführen.
- Die Vorklinik (Jahre 3 - 4)
- Der vorklinische Studienabschnitt schließt die ersten zwei Jahre des Hauptstudiums ein und beinhaltet Kurse und Laborpraktika in den Fächern Anatomie, Biochemie, Histologie, Humangenetik, Immunologie, Mikrobiologie, Molekularbiologie, Neurowissenschaften, Pharmakologie, Physiologie, Psychiatrie, Pathologie und Medizinische Ethik.
- Mit Abschluss sämtlicher Kurse und Praktika muss der Student den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen. Ist dieser bestanden, folgt der klinische Studienabschnitt.
- Die Klinik (Jahre 5 - 6)
- Der klinische Studienabschnitt nimmt die letzten zwei Studienjahre in Anspruch und findet fast ausschließlich in einem Lehrkrankenhaus statt. Die Studenten beobachten und erlernen auf praktische Weise die Versorgung von Patienten unter Aufsicht eines Assistenzarztes oder Oberarztes. Es finden Rotationen durch die folgenden klinischen Fachgebiete statt: Innere Medizin, Chirurgie, Pädiatrie, Familienmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Psychiatrie und Notfallmedizin. Darüberhinaus wird eine variable Anzahl weiterer klinischer Wahlfächer vorausgesetzt.
- Am Ende des vierten Jahres folgt der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, nach dessen Bestehen das Studium abgeschlossen ist und den Graduierten der akademischen Grad des Doctor of Medicine (M.D.) verliehen wird. Dabei handelt es sich um ein Berufsdoktorat, also einen berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Professional Degree) ohne Promotionsleistung. Die Verleihung findet für gewöhnlich am 11. Juni statt.
Das ärztliche Praktikum
- Mit Abschluss des Studiums und Verleihung des M.D. ist der graduierte Arzt noch nicht dazu berechtigt, eigenständig und ohne Aufsicht zu praktizieren. Für die vollständige Approbation (Medical Licence) ist ein einjähriges ärztliches Praktikum (Internship) in einem Lehrkrankenhaus notwendig, das zumeist während des ersten Jahres der Facharztausbildung absolviert wird. Es beginnt für gewöhnlich am 1. Juli. Während dieser Zeit gilt man als Arzt im Praktikum (kurz AiPler) und untersteht der Aufsicht eines Oberarztes.
- Erst nach erfolgreichem Ableisten des Praktikums und dem Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist ein Mediziner dazu berechtigt, als Praktischer Arzt (zugelassener Arzt ohne Facharztausbildung) tätig zu sein.
Die Facharztausbildung
- Auf das Medizinstudium folgt die vierjährige Facharztausbildung (Residency), in deren Rahmen man sich auf ein Fachgebiet spezialisiert. Sie ist Voraussetzung dafür, sich niederlassen zu dürfen und/oder in einem Krankenhaus tätig zu sein. Sie beginnt für gewöhnlich am 1. Juli. Man ist in dieser Zeit als Assistenzarzt unter Anleitung und Aufsicht eines Oberarztes und/oder Chefarztes als Stationsarzt in einem Krankenhaus tätig und erledigt die Routinearbeit auf der Station. Ziel ist das Erlenen sämtlicher mit dem eigenen Fachgebiet verbundenen Verfahrensweisen.
- Nach Erfüllung sämtlicher Auflagen kann der Mediziner sich zur Facharztprüfung bei seiner jeweiligen Fachgesellschaft anmelden. Nach deren Bestehen wird ihm der Titel des Facharztes zugesprochen, womit es ihm erlaubt ist, in seinem Fachgebiet eigenständig zu praktizieren, an Weiterbildungen für Fachärzte teilzunehmen und Assistenzärzte seines Fachgebietes auszubilden.
- Eine Liste der möglichen Facharztausbildungen ist hier zu finden.
Ärztliche Weiterbildungen
- Fachärztliche Schwerpunktsetzung
- Eine Schwerpunktsetzung (Fellowship) ist eine ärztliche Weiterbildung für Fachärzte, in deren Verlauf sich der Facharzt weitergehend auf einen Schwerpunkt innerhalb seines Fachgebietes spezialisiert. Im Verlauf dieser Weiterbildung wird er als Fellow bezeichnet. Fellows sind dazu berechtigt, als Oberärzte (Attending Physicians) in dem Fachgebiet zu arbeiten, auf das sie sich zuvor im Rahmen ihrer Facharztausbildung spezialisiert haben, wie z.B. Allgemeine Chirurgie. Nach Abschluss der Schwerpunktsetzung sind sie zudem dazu berechtigt, ohne weitere Aufsicht als Oberärzte in ihrem neuen Schwerpunkt zu praktizieren, wie z.B. Traumachirurgie.
- Eine Liste der möglichen Schwerpunktsetzungen ist hier zu finden.
- Zusatzweiterbildungen
- Über Zusatzweiterbildungen (Fellowship) ist es möglich, Fachkunden/Zusatzbezeichnungen zu erwerben. Eine Zusatzweiterbildung setzt je nach Fachkunde entweder nur die Approbation oder eine Facharztanerkennung voraus. Ist letzteres der Fall, kann die Weiterbildung bereits während der Facharztausbildung absolviert werden, darin tätig werden darf man allerdings erst nach deren Abschluss und Anerkennung durch die jeweilige Fachgesellschaft. Wurden die Auflagen der jeweiligen Weiterbildungsordnung erfüllt, folgt eine Fachprüfung. Ist auch diese bestanden, erhält man die angestrebte Zusatzbezeichnung, z.B. Rettungsmedizin.
- Eine Liste der möglichen Zusatzweiterbildungen ist hier zu finden.
Approbation
- Die vollständige Approbation (Medical Licence) ist Voraussetzung dafür, dass ein Arzt eigenständig und ohne strikte Aufsicht praktizieren darf. Um diese von der für ihn zuständigen Ärztekammer zu erlangen, muss der Arzt nach dem Studium ein einjähriges ärztliches Praktikum, sowie den 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erfolgreich absolvieren.
- Eine einmal erteilte Approbation kann jedoch von einem Gericht oder der für den Arzt zuständigen Ärztekammer widerrufen werden, sofern sich die betroffene Person schweren Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung schuldig gemacht hat.
Facharztanerkennung
- Nach Abschluss der Facharztausbildung und Erfüllung sämtlicher damit verbundener Auflagen kann der Mediziner sich zur Facharztprüfung bei seiner jeweiligen Fachgesellschaft anmelden. Die erteilte Facharztanerkennung ist Voraussetzung dafür, im erlernten Fachgebiet eigenständig praktizieren, an Weiterbildungen für Fachärzte teilnehmen und Assistenzärzte des eigenen Fachgebietes ausbilden zu dürfen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die nicht nur die fachlichen Kompetenzen des Arztes auf den Prüfstand stellen, sondern auch sein ethisches Verständnis. Nach Bestehen der Prüfungen wird ihm der Titel des Facharztes zugesprochen.
- Aufgrund der Tatsache, dass sich das medizinische Wissen im Schnitt alle 5 Jahre verdoppelt, wird alle 10 Jahre eine Wiederholung der Facharztprüfung auf dem aktuellen Stand verlangt, um sicherzustellen, dass sich die Fachärzte regelmäßig fortbilden und nicht auf Basis von veraltetem Wissen praktizieren. Sofern diese Anforderung nicht erfüllt wird, wird die erteilte Facharztanerkennung nach einer Frist von 6 Monaten solange entzogen, bis die Prüfung erneut abgelegt wurde.
Promotion
- Die Promotion dient dem Erlangen eines Forschungsdoktorats und wird daher zumeist lediglich von Ärzten angestrebt, die als Medizinwissenschaftler in der Forschung tätig sein wollen. Für die klinische Praxis ist der Doctor of Medicine (M.D.) als Berufsdoktorat (Professional Degree) vorgesehen.
- Der Weg zum Erlangen eines Forschungsdoktorats beginnt frühestens nach Abschluss des Medizinstudiums und nimmt mehrere Jahre in Anspruch. Das in der Föderation übliche Forschungsdoktorat für Medizinwissenschaftler ist der Doctor of Philosophy (Ph.D.). Seltener wird auch der Doktor der Medizinwissenschaften (Dr. rer. med.) mit Ursprung in Deutschland als Forschungsdoktorat herangezogen, zumeist jedoch nur von deutschen Medizinern.
- Eine Besonderheit stellt das sogenannte Medical Scientist Training Program (kurz MSTP) dar, das von wenigen medizinischen Hochschulen der Föderation angeboten wird. Das MSTP ist ein kombiniertes Ausbildungsprogramm zum Erlangen des M.D. und Ph.D. während der Ausbildung zum Humanmediziner. Die Ansprüche, die an die Teilnehmer des Programmes gestellt werden, sind allerdings derart hoch, dass es lediglich ein Bruchteil der Teilnehmer schafft, das MSTP erfolgreich abzuschließen. Entsprechend werden auch nur die besten und begabtesten Medizinstudenten akzeptiert.
- Eine Sonderstellung bei der ärztlichen Promotion nimmt der Doktor der Medizin (Dr. med.) mit Ursprung in Deutschland ein. Dieser Doktortitel zielt traditionsbedingt auf Kliniker ab und erlaubt aufgrund eines sehr begrenzten Umfangs eine Promotion während des Studiums. Er wird jedoch nicht als vollständiger Ph.D. anerkannt, sondern stellt eine Zwischenstufe zwischen M.D. und Ph.D. dar. Der Dr. med. wird fast ausschließlich bei deutschen Medizinern angetroffen.
Medizinische Ethik
Schweigepflicht & das Recht auf Information
- Medizinisch tätiges Personal - vor allem Ärzte und Pfleger - verpflichtet sich dazu, sämtliche Informationen über einen Patienten für sich zu behalten, die sie im Rahmen einer Behandlung oder Konsultation in Erfahrung bringen. Um entsprechende Informationen an Dritte weiterzugeben, muss das Einverständnis des Patienten vorliegen, was auch nahe Verwandte einschließt. Einzig bei Notfällen, wenn der Patient nicht ansprechbar ist, kann der nächste Verwandte ohne Einverständnis des Patienten informiert werden. Wird die Schweigepflicht verletzt, macht sich die schuldige Person strafbar.
- Patienten haben darüberhinaus einen rechtlichen und moralischen Anspruch darauf, über ihren eigenen Zustand informiert zu werden. Verschweigt ein Arzt bewusst Informationen, die für den Zustand eines Patienten wichtig sind, macht er sich strafbar. Eine Ausnahme stellt dar, dass ein Patient entscheiden kann, wie viele Informationen er erhalten möchte.
Gleichheit und Gerechtigkeit
- Ein Arzt ist dazu verpflichtet, jeden Patienten gleich zu behandeln, unabhängig von dessen Rasse, Geschlecht oder anderen Gründen. Sollte sich ein Arzt dazu nicht in der Lage sehen, muss er den Fall an einen anderen Arzt abgeben.
Autonomie des Patienten (Shared Decision Making)
- Ein wichtiger Punkt der ärztlichen Handlungsweise stellt dar, dass sie nicht nur der Gesundheit des Patienten verpflichtet sind, sondern in erster Linie dem Willen des Patienten, sofern dieser mündig und zurechnungsfähig ist. Über Jahrhunderte hinweg war es gängige Praxis, dass der Arzt entschied, wie ein Patient zu behandeln war.
- Heutzutage wurde diese veraltete Praxis durch das Modell des Shared Decision Making (SDM) ersetzt. Dabei geht es darum, dass sowohl Arzt, wie auch Patient gleichermaßen am Prozess der Entscheidungsfindung beteiligt werden und mit dieser Entscheidung einverstanden sein müssen. Um dem Nachdruck zu verleihen, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Behandlung zu verweigern, sollte kein gemeinsamer Nenner gefunden werden. Handelt der Arzt trotzdem bewusst gegen den Willen des Patienten, macht er sich strafbar und riskiert, dass ihm die Approbation entzogen wird. Ausgenommen hiervon sind Notfallpatienten, die zumeist nicht ansprechbar oder zurechnungsfähig sind.
- Das Konzept des SDM beruht zum Einen auf der Tatsache, dass der Patient einen rechtlichen Anspruch darauf hat, über sein Leben selbst zu entscheiden und zum Anderen darauf, dass Studien gezeigt haben, dass durch eine konsequente Anwendung des Modells die Erfolgsaussichten der meisten Behandlungen aufgrund psychologischer Faktoren stark steigen.
Nicht-Schaden
- Über Jahrhunderte hinweg stellte das Prinzip des Nicht-Schadens ein großes Problem dar, wenn es um die Betreuung todkranker Patienten ging. Ärzte waren in der Vergangenheit davon besessen, ein Leben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten, unabhängig davon, ob dem Patienten damit mehr Leid als Nutzen gebracht wurde.
- Heutzutage wird das Prinzip des Nicht-Schadens anders verstanden. So steht es nicht mehr im Mittelpunkt, einen Patienten mit aller Gewalt am Leben zu halten, selbst wenn keine Chance besteht, dass er überleben wird. Stattdessen ist im Rahmen der Palliativmedizin wichtig geworden, dem todkranken Patienten die Möglichkeit zu geben, würdevoll und schmerzfrei zu sterben. Dies schließt sowohl passive Sterbehilfe ein (z.B. durch das Unterlassen von Reanimationsversuchen oder künstlicher Lebenserhaltung), sowie aktive Sterbehilfe, sprich das Verabreichen von Medikamenten, die einen schmerzfreien Tod ermöglichen. Die aktive Sterbehilfe setzt dabei neben einem entsprechenden Wunsch des Patienten voraus, dass zwei Fachärzte diese Maßnahme für angebracht halten.
- Welche Maßnahmen ein Arzt in diesem Rahmen ergreifen soll, kann zudem von einem Patienten durch eine Patientenverfügung festgelegt werden. Sollte eine solche nicht existieren und der Patient noch ansprechbar und zurechnungsfähig sein, kann dieser auch mündlich eine entsprechende Entscheidung fällen. Ist der Patient nicht ansprechbar oder zurechnungsfähig, liegt die Entscheidung beim nächsten Verwandten und den behandelnden Ärzten.