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StartCommunityMeinung: EU-Urheberrechtsreform bedroht Fan-Kultur

Meinung: EU-Urheberrechtsreform bedroht Fan-Kultur

In Brüssel steht die umstrittene Neuregelung des Urheberrechts kurz vor der Verabschiedung durch das Parlament. Neben vielen guten, zukunfsweisenden Ideen bedrohen zwei Artikel jedoch das freie Internet, wie wir es kennen. Memes, Remixes, Fan-Filmen und Community-Webseiten stehen harte Zeiten bevor. Zudem droht Zensur durch die Hintertüre. Die Zeit, gegen das Vorhaben aktiv zu werden, wird knapp.

tl;dr

Das neue EU-Urheberrecht wird Online-Plattformen zwingen, Upload-Filter einzuführen oder wo vorhanden “schärfer zu stellen” und im Zweifel rigoros zu löschen. Viele kleine Community-Seiten, die sich das nicht leisten können, werden schließen. Auch auf den großen Seiten sind Memes, Remixes, Fan-Fiction und Tribut-Videos in Gefahr, wenn die Plattformen nicht die notwendigen Rechte bei den Inhabern einholen können. Weitere Verschärfungen sind schon in der Pipeline. Unter dem Deckmantel des Urheberrechts und der Terrorismusbekämpfung werden Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.

Noch vor der Wahl des neuen EU-Parlaments im Mai soll das Gesetz durch das EU-Parlament. Wer sich wehren möchte, sollte sich am 23. März Demonstrationen in vielen europäischen Städten anschließen und seine Abgeordneten im EU-Parlament kontaktieren. Daten zu Demonstrationen und Kontaktmöglichkeiten für Abgeordnete gibt es unter https://savetheinternet.info sowie https://www.pledge2019.eu. Zuverlässige Berichte zu diesem und anderen wichtigen Netzthemen gibt es bei dem mehrfach ausgezeichneten Blog https://netzpolitik.org.

Warum sich etwas ändern musste

Das Urheberrecht ist alt und seit langer Zeit reformbedürftig. In Deutschland gilt das “Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte” seit 1965. Damals waren Werke weit überwiegend an physische Medien gebunden, die Verbreitung und Reproduktion war teuer und erforderte unerschwingliche Produktionsmittel und Vertriebsstrukturen. Urheber mussten sich für die Verbreitung ihrer Werke zwangsläufig Verlage suchen, Privatpersonen hatten nur äußerst bescheidene Möglichkeiten, daran zu partizipieren. Zu den wenigen Möglichkeiten zählten Kompaktkassetten (Einführung 1963) oder Photokopierer (erstes massentaugliches Gerät von 1959), deren Verkauf direkt mit Urheberrechtsabgaben belegt wurde.

Das alte Urheberrecht ist gut geeignet, die Beziehungen zwischen Bürgern zu regeln, solange sich die Beteiligten grob gesagt in drei Schubladen sortieren lassen:

  • Urheber, die Werke schöpfen
  • Verlage und Verwertungsgesellschaften, die Nutzungsrechte von Urhebern erwerben und die Werke vervielfältigen, vertreiben und die Interessen der Urheber vertreten
  • Das Publikum, das die so vertrieben Werke konsumiert

Über 50 Jahre später hat sich die Medienlandschaft radikal verändert. Spätestens durch die Verbreitung des Internets verwischen die Grenzen zwischen Urheber und Publikum, und in manchen Bereichen wird die Notwendigkeit von Verlagen in Frage gestellt. Die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Werken ist jedem Besitzer eines Smartphones oder Computers möglich. WordPress statt Druckerpresse, Smartphone statt Filmkamera – was einst kostspielig war, leisten Alltagsgegenstände.

Dazu kommen neue Phänomene: Plattformen wie Google, Facebook und Twitter sind als neue Mittler in Erscheinung getreten, die aber offensichtlich eine andere Rolle spielen (und einem anderen Geschäftsmodell folgen) als Verlage. Zudem ist das Publikum nicht mehr passiver Konsument, sondern hat in vielen Bereichen eigene soziale und kulturelle Strukturen ausgebildet. Community-Seiten, Memes, Remixes, Fan-Fiction und Tribut-Videos sind einige Ausdrucksformen eines veränderten Verhältnisses zu Werken. Wie schon unsere Vorfahren, die es gewohnt waren, im sozialen Miteinander gemeinsam das kulturelle Erbe weiterzutragen, auszuschmücken, nachzuerzählen und wachsen zu lassen, wollen heutzutage viele Anhänger von Popkultur sich nicht nur auf das reine Konsumieren beschränken. Jedoch genau dazu zwingen moderne Urheberrechte.

Deswegen kommt es zu ständigen Konflikten zwischen dem gültigen Urheberrecht und der (rechtswidrigen) gelebten Praxis vieler Nutzer. Zum Beispiel deckt das Urheberrecht nicht das Verändern von Bildzitaten. D.h. Bildzitate dürfen z.B. nicht im Zuschnitt verändert werden. Ausnahmen gelten für Kunst und Satire.

Captain Picard in "Deja Q" (Szenenbild: "The Next Generation" 3x13, CBS)
Captain Picard in “Deja Q” (Szenenbild: “The Next Generation” 3×13, CBS)
Suchergebnisse für "Picard Facepalm Meme" (Screenshot: DuckDuckGo.com, 10.03.2019)
Suchergebnisse für “Picard Facepalm Meme” (Screenshot: DuckDuckGo.com, 10.03.2019)

Memes, die nur aus Bild mit ironischer Über- und Unterschrift bestehen, dürften jedoch nicht eine ausreichende “Schöpfungshöhe” erreichen, um vom Gesetz geschützt zu sein. Gegen ihre Verbreitung könnten Rechteinhaber durchaus juristisch vorgehen. Aktuell haften dafür die Personen, die entsprechende Inhalte online hochladen. Plattformen wie Facebook, Twitter (oder unser Forum) sind solange vor Haftungsfragen sicher, wie sie bei entdeckten Verstößen den Aufforderungen der Rechteinhaber nachkommen, und die Beanstandungen löschen.

Ähnliche Konflikte entstehen auch um Tribut-Videos und Fan-Filme. Das Urheberrecht sieht nicht vor, dass das Publikum an der Reinterpretation und Weiterentwicklung von Werken partizipiert. Wer es dennoch tut, riskiert derzeit Abmahnungen.

Um diese neue Form von Fan-Kultur und post-moderner Kommunikation mit Hilfe von kulturellen Versatzstücken zu legalisieren, hätte es ein Recht auf Remix und/oder eine spürbare Verkürzung von Schutzfristen (derzeit 70 Jahre nach Tod des Urhebers) bedurft. Einen sinnvollen Ausgleich für Urheber hätten Pauschalabgaben der Plattformbetreiber nach Vorbild der GEMA oder VG Wort bilden können. So wie auf Datenträger ca. 1 Eurocent pro Gigabyte abgeführt werden muss, wären selbstredend auch in der digitalen Sphäre sinnvolle Pauschalen zu finden gewesen, die für alle Beteiligten tragbar gewesen wären.

Diese Modernisierungsansätze sind im Gesetzgebungsverfahren leider auf der Strecke geblieben.

Artikel 11 & alte Verlagshäuser

Stattdessen haben es Interessenvertreter der Verwertungsgesellschaften und Verlage fertig gebracht, den Gesetzgebungsprozess für einen Rachefeldzug gegen Facebook und Google zu kapern. Der Interessenausgleich zwischen Publikum und Künstlern spielt angesichts der Auseinandersetzung zwischen traditionsreichen, europäischen Medienkonzernen einerseits und US-Internetgiganten andererseits keine echte Rolle mehr.

So ist einerseits ein gefährlicher politischer Zombie aus der Versenkung aufgetaucht: Das Leistungsschutzrecht. Strauchelnden Presseverlagen war das Angebot Google News ein Dorn im Auge, denn dort können Leser schnell und übersichtlich nach für sich relevanten Artikeln Ausschau halten, statt auf den Homepages der Zeitungen zu stöbern. Den Verlagen entgehen so selbstverständlich Einnahmen aus den prominent auf ihren Startseiten geschalteten Anzeigen.

Also versuchte man mit Hilfe des Gesetzgebers 2013 in Deutschland ein neues Recht auf den Weg zu bringen, um Google zu zwingen, Geld an die Verlage zahlen zu müssen, sollten nach wie vor Textanrisse und Miniaturbilder aus Zeitungsartikel im Index von Google News angezeigt werden. Das Gesetz musste freilich so allgemein formuliert werden, dass es selbstverständlich nicht nur Google betraf, sondern zahlreiche andere Nachrichtenaggregatoren, Suchmaschinen und Start-Ups als Kollateralschaden miterfasste.

Das Ende vom Lied: Noch bevor das Gesetz in Kraft trat, drohte Google alle Zeitungen auszulisten, die keine kostenlosen Nutzungsrechte einräumten. Statt Google zur Zahlung zu zwingen, sahen sich die Verlage durch das Gesetz plötzlich in Gefahr, wertvolle Besucher ihrer Internetangebote zu verlieren. Während kleinere Angebote schließen mussten, erhielt Google auf diesem Wege als einzige Suchmaschine eine unentgeltliche Nutzungslizenz durch die VG Wort und dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen aktuellen und zukünftigen Konkurrenten.

Dieser nationale Blindgänger soll also nun erneut auf europäischer Ebene im Rahmen von Artikel 11 (vorrangig auf deutschen Druck) verabschiedet werden. In Konsequenz wird es schwieriger bis unmöglich, für europäische Suchmaschinen und Start-Ups mit den Angeboten von Google und Co. in Konkurrenz zu treten, da sie mangels Marktmacht keine kostenlosen Lizenzen von den Verlagen abpressen können.

Scheinbar ist das Kalkül, dass Europa den Anschluss an die digitale Weltspitze ohnehin nicht mehr packen wird, und deswegen jetzt Protektionismus für alte Verlagshäuser angesagt ist.

Artikel 13 & real existierende Zensur

Artikel 11 ist jedoch nicht ohne Artikel 13 zu haben. Deutschland konnte das europäische Leistungsschutzrecht nur deswegen gegen den Widerstand Frankreichs durchdrücken, indem es den Widerstand gegen Artikel 13 aufgab.

Dieser sieht vor, dass bei Urheberrechtsverstößen auf Online-Plattformen künftig nicht mehr Endnutzer haftbar gemacht (und entsprechend verfolgt) werden, sondern die Plattformen selbst. Die Intention: Lieber will Brüssel die Interessen von europäischen Medienkonzernen gegen US-Giganten durchsetzen, statt die eigenen Bürger belangen zu müssen.

Genau wie beim Leistungsschutzrecht wird der Schuss aber (gewaltig) nach hinten losgehen: Jede gewerbliche Webseite, die älter als 3 Jahre ist, wird betroffen sein. Gewerblich ist wohl auch schon ein Blog oder Forum, das Werbebanner oder Affiliate-Links schaltet oder Patreon nutzt, um einen Teil der Betriebskosten wieder hereinzubekommen.

Um sich gegen Haftung zu schützen, steht der Plattformbetreiber in der Pflicht, nachzuweisen, dass er alle zumutbaren Schritte unternommen hat, entsprechende Nutzungsrechte von den Urhebern einzuholen (lies: ALLEN Rechteinhabern bzw. Verwertungsgesellschaften, die die Nutzer je verletzen könnten!) und durch “geeignete Maßnahmen” sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschütztes Material ohne solche Nutzungsrechte nicht auf der Plattform erscheint.

Wie das mit den Nutzungsrechten laufen wird, hat das deutsche Leistungsschutzrecht ja schon als Blaupause vorgelegt: Google und Facebook werden dank ihrer Marktmacht die Rechteinhaber vor die Wahl stellen, aus sozialen Medien zu verschwinden oder ihnen kostenneutrale Nutzungsrechte einzuräumen. Ich prognostiziere, dass sich Filmstudios, die für den nächsten Blockbuster auf die Vermarktungsreichweite von YouTube angewiesen sind, sich in diesen Verhandlungen eher geschmeidig geben werden. Das wird für die meisten Medienkonzerne in der ein oder anderen Weise zutreffen. Die Internet-Giganten werden gestärkt, für Europäer gibt es kein Geld zu holen, aber viele kleine Plattformen werden in die Knie gehen und verschwinden.

Und schließlich wird ein großer See von Einzelwerken bleiben, deren Rechte nicht durch große Konzerne oder Gesellschaften vertreten werden. Weder werden die Plattformen Kontakt zu jedem einzelnen Urheber suchen, noch wird jeder Urheber Interesse haben, sich bei den Plattformen zu registrieren. Und so wird bis auf Weiteres ein unüberschaubarer Berg an Werken durch “geeignete Maßnahmen” gegen Urheberrechtsvergehen geschützt werden müssen.

Hier kommen die Uploadfilter ins Spiel. Laut Koalitionsvertrag hält die deutsche Regierung Uploadfilter für “unverhältnismäßig” und darf sie daher auch auf europäischer Ebene nicht einfordern. Deswegen sind in Artikel 13 “nur” noch von “geeigneten Maßnahmen” die Rede. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Da das Gesetz die Umsetzung nicht vorschreibt, stünde es Facebook schließlich frei, jeden Post vor der Veröffentlichung manuell von mehreren Urheberrechtsanwälten auf Rechtsverstöße prüfen lassen. Realistischer ist natürlich, dass Algorithmen in Zukunft automatisch darüber entscheiden werden, welche Posts sichtbar werden. Uploadfilter eben.

Als Fortschritt für die Endnutzer wird vorgegeben, dass sie für die Verwendung von Memes & Co. auf Online-Plattformen nicht mehr haftbar gemacht werden können. Dass dies aber zwingend mit einer automatisierten Zensur der freien Rede auf diesen Plattformen einhergeht, wird elegant verschwiegen. Um sich vor Klagen zu schützen, werden die Plattformen natürlich großzügig “overblocken”. Was dem Uploadfilter auch nur näherungsweise verdächtig vorkommt, wird vorsorglich gelöscht werden.

Einen Vorgeschmack auf die schöne, neue Filterwelt kann man schon heute bei Facebook und Tumblr beobachten, wo Algorithmen darüber wachen, dass den Nutzern keine Nacktheit begegnet. Die Schwierigkeiten, unbekleidete menschliche Formen im Kontext von Pornographie gegenüber Protesten und Kunst zu unterschieden, bringt diese Systeme schon heute an die Grenzen des technisch Machbaren. In schöner Regelmäßigkeit kommen Fälle ans Licht, bei denen Facebook wichtige Dokumente des Zeitgeschehens oder kulturelles Erbe blockt, weil sie das Sittenempfinden eines neuronalen Netzes stören.

Nun werden also die selben technischen Methoden zum Einsatz kommen, um die subtilen Unterschiede zwischen Urheberrechtsverletzungen und Satire zu erkennen. Dabei werden die Nutzer den Plattformen völlig schutzlos ausgeliefert, denn das Löschen von Beiträgen durch die Betreiber ist für diese bislang ohne Risiko.

Ein weiterer Bonus für die großen Konzerne: Sie verfügen bereits seit Jahren über Erfahrung mit der Entwicklung und dem Betrieb der Erkennungssysteme, die für Uploadfilter benötigt werden. YouTube & Co. wird es vergleichsweise leicht fallen, Uploadfilter einzuführen. Mehr noch: kleinere Plattformen, die eine Eigenentwicklung nicht stemmen können, könnten Google und Facebook ein großes Zusatzgeschäft bescheren, wenn letztere ihre Filtertechnologie an den kleinen Wettbewerb lizensieren.

Ausblick

Als wäre es nicht genug, die Netzkultur einzuschränken, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Digitalwirtschaft zu schwächen und die Vorherrschaft der US-Giganten zu zementieren, ist das Ende der Fahnenstange leider noch gar nicht erreicht. Schon heute wird ein Ausbau von Uploadfiltern diskutiert, der die Verbreitung terroristischer Inhalte verhindern soll.

So einleuchtend das auf den ersten Blick erscheinen mag, so gefährlich ist der Ansatz in der Realität. Freie Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass keine Zensur stattfindet, und Straftaten erst geahndet werden, wenn sie vor einem Gericht in angemessener Weise verhandelt und nachgewiesen wurden. Die Unschuldsvermutung gilt auch bei der freien Rede. D.h. Bürger dürfen ohne Einschränkungen äußern, was sie wollen, müssen im Nachhinein aber auch dafür geradestehen.

Gerade dieses fundamentale, rechtsstaatliche Prinzip wird untergraben und ausgehöhlt, wenn die Haftung von den Nutzern auf die Plattformen übertragen wird. Plattformen, die aus Angst vor Strafen die Beiträge ihrer Mitglieder zensieren, geben den Betroffenen kein faires Verfahren, in dem sie sich angemessen verteidigen können oder gar die Bürde der Beweislast beim Kläger liegt. Das “Hausrecht” der Facebook AGBs trumpft dann letztlich ein verfassungsmäßiges Grundrecht.

Der Wunsch, die Filtersysteme schon jetzt für politische Zwecke auszuweiten, sollte hellhörig machen. Selbstverständlich werden nach Urheberrechtsverstößen und Terrorpropaganda sicher wie das Amen in der Kirche Filter für Kinderpornographie, illegales Glücksspiel und Sportwetten und Fake News folgen. Mangels rechtsstaatlicher Kontrollen werden politischem Missbrauch Tür und Tor offen stehen. Man erinnere sich an die Netzsperrendiskussion vor rund 10 Jahren, die von ähnlich viel Inkompetenz befeuert wurde.

Damals wurde das beschlossene Gesetz dank konzertierter Proteste glücklicherweise nie umgesetzt und 2011 wieder aufgehoben.

Leider haben wir es diesmal nicht mit einem vergleichsweise harmlosen Schildbürgerstreich zu tun. Damit massiver Schaden für Wirtschaft und die Zivilgesellschaft entsteht, braucht keine der Ausweitungsphantasien Realität werden. Dafür reicht auch schon die Verabschiedung des aktuellen Gesetzestextes. Sollte das EU-Parlament zustimmen, würde die entsprechende Regelung binnen zwei Jahre in nationales Recht überführt werden müssen.

Fazit

Das neue EU-Urheberrecht wird Online-Plattformen für Urheberrechtsverstöße haftbar machen. Das betrifft nicht nur Platzhirsche wie Facebook, sondern auch Fan-Foren oder Blogs, die nur einen Werbebanner oder Affiliate-Link zur Refinanzierung nutzen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, werden Betreiber Upload-Filter einführen müssen oder wo vorhanden “schärfer stellen” und im Zweifel rigoros löschen. Viele kleine Seiten, die sich das nicht leisten können, werden schließen. Auch auf den großen Seiten sind Memes, Remixes, Fan-Fiction und Tribut-Videos in Gefahr, wenn die Plattformen nicht die notwendigen Rechte bei den Inhabern einholen können.

Schon jetzt sind weitere Gesetze in der Pipeline, die dieselben Filtermechanismen als Zensurinfrastruktur zu nutzen. So soll verhindert werden, dass andere unerwünschte Inhalte gar nicht erst auf Plattformen erscheinen. Unter dem Deckmantel des Urheberrechts und der Terrorismusbekämpfung werden Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt und de facto eine Zensur bei Online-Plattformen eingeführt.

Wer dagegen aktiv werden möchte, muss sich beeilen. Noch vor der Wahl des neuen EU-Parlaments im Mai soll das Gesetz im April durch das EU-Parlament. Am 23. März wird in vielen europäischen Städten demonstriert. Mehr Informationen zu anstehenden Demonstrationen gibt es unter https://savetheinternet.info und eine ständig aktuelle Berichterstattung bei dem mehrfach ausgezeichneten Blog https://netzpolitik.org. Wer keine Zeit hat, vor die Tür zu gehen, kann auch einen unentschlossenen EU-Parlamentarier anrufen: https://www.pledge2019.eu.

christopher.kurtz
Christopher Kurtz
Seit den frühen 2000ern ist Christopher Redakteur im TrekZone Network. Wenn er nicht in den unendlichen Weiten nach kritisch rationalem Humanismus Ausschau hält oder sich über die Plausibilität fiktiver Technologien und Gesellschaftsformen den Kopf zermartert, findet man ihn meistens in der Nähe von Spielen der geselligen Art, egal ob analog oder digital, ob als Mitspieler oder Gelegenheitsautor.

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